Änderungsabnahmen

Neuerungen

Seit dem 01.01.2002 gibt es wesentliche Neuerungen bezüglich der zulässigen Verfahrensweisen bei Änderungsabnahmen. Außerdem wurden auch die für die Änderungsabnahmen notwendigen Prüfzeugnisse eindeutig definiert. Der gesamte Inhalt der geltenden Rechtsvorschrift (§19 StVZO) ist jedoch zu komplex, um ihn auf dieser Seite umfassend darzustellen. Effizienter ist es, Sie führen ein Informationsgespräch mit einem unserer Prüfingenieure, der Ihnen Aufschluß über den jeweiligen konkreten Sachverhalt geben kann.

 

Wie informiere ich mich?

Bei geplanten An- od. Umbauten sprechen Sie am besten mit einem KÜS-Prüfingenieur  bevor Sie Anbauteile erwerben oder montieren, dadurch können Sie viel Zeit und Geld sparen und gegebenenfalls auch Ärger vermeiden. Zum Gespräch sollten Sie folgende Unterlagen verfügbar haben:

 

Ziel

Die am 01.Januar 1994 in Kraft getretene Neufasssung des §19 StVZO hat im wesentlichen folgenden Sinn: