Arbeitssicherheit

Die EG Rahmenrichtline 89/391EWG (weitgehend basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz von 1973) verpflichtet jeden Betrieb, ab mindestens einer beschäftigten Person, zur Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zur Umsetzung dieser Richtline haben die jeweiligen Berufsgenossenschaften Übergangsvorschriften festgelegt. Im KFZ-Bereich sind diese für die meisten Betriebe ausgelaufen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz innerhalb des Betriebes trägt der Unternehmer .

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Unternehmer bei den Themen Arbeitschutz und Unfallverhütung, sowie in der menschengrechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. Zu den konkreten Aufgaben der Sicherheitsfachkraft gehört es zum Beispiel: Lärm- und Beleuchtungsmessungen durchzuführen, Gefahrenquellen im Betrieb zu erkennen, Alarmpläne und Bertriebsanweisungen zu erstellen sowie den sicherheitstechnischen Stand des Betriebes zu dokumentieren.

Für den Unternehmer bietet es folgende Vorteile, eine freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen:

Darüberhinaus liefert bei Haftungsfragen sehr oft die korrekte und umfassende Dokumentation der Arbeitssicherheitsmassnahmen den entscheidenden Beweis.