KÜSPlus (Gebrauchtwagen-Check)

Gewährleistungsfristen

Änderungen ab dem 1. Januar 2002

Das Schuldrecht wurde neu geregelt. Ab dem 1. Januar 2002 gelten für den gewerblichen Handel mit Gebrauchtwagen neue Fristen in der Gewährleitstung. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch den Händler an eine Privatperson gilt eine Gewährleistungsfrist zwei Jahren. Begrenzt werden kann diese vertraglich zwischen Händler und Kunde auf ein Jahr. Was jedoch entfällt ist der Ausschluss der Haftung durch die Geschäftsbedingungen.

Neu ist auch die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten ab dem Datum des Kaufvertrages. Der Gebrauchtwagenhändler bzw. Verkäufer, der gewerblich tätig ist, muss nachweisen, dass der in diesem Zeitraum aufgetretene Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bereits vorhanden war. Im "Fall des Falles" ist es also für den gewerblichen Handel von Nutzen, wenn von neutraler Stelle der Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verkaufs bestätigt wird. Die leistet KÜSPlus, der Gebrauchtwagen-Check der KÜS.

Bescheinigt wird nach einem genau festgelegten Katalog zu überprüfender Kriterien der Zustand des Fahrzeuges. Der detailliert erarbeitete und ausgedruckte Bericht des KÜS-Ingenieurs kann zum festen Bestandteil des Kaufvertrages werden. Verschleiß unterliegt nicht dem neuen Gewährleistungsrecht. Im Falle von Forderungen kann er so den gewerblichen Handel vor unberechtigten Forderugen schützen. Zugleich gibt er dem Endkunden detailliert Auskunft über den Zustand des Fahrzeuges, dass er kaufen will.

KÜSPlus wird so zu einem wichtigen Service für den gewerblichen Gebrauchtwagenhandel.

Neu: Ab sofort werden auch Motorräder mit ihren bauartspezifischen Merkmalen geprüft.